Insolvenzverschleppung

Sobald Sie Kenntnis von Ihrer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haben sind Sie verpflichtet innerhalb von drei Wochen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Tun Sie das nicht, spricht man von Insolvenzverschleppung.

Handeln Sie rechtzeitig und nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch. Ohne anwaltliche Beratung ist eine optimale Vorgehensweise kaum möglich.

WIR sagen Ihnen auch, unter welchen Voraussetzungen ein Antrag auf Insolvenzeröffnung wieder zurückgenommen werden kann.