Insolvenzberatung
Wer überschuldet ist und seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, sieht die Lösung oft in einem Insolvenzverfahren. Vor der Einleitung eines Insolvenzverfahrens muss aber zwingend eine Insolvenzberatung erfolgen.
WIR bieten Ihnen diese Insolvenzberatung, zeigen Ihnen dabei auch wie ein außergerichtlicher Einigungsversuch durchgeführt werden muss und unter welchen Voraussetzungen eine Restschuldbefreiung erteilt werden kann.
Personen oder Unternehmen, die Insolvenzantrag vor der Reform des Insolvenzgesetzes zum 01.10.2020 gestellt haben, zeigen wir Lösungsmöglichkeiten und Wege diese Insolvenz vorzeitig, vor Ende der Laufzeit, zu beenden.