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Warum sind wir in den meisten Fällen gegen eine Insolvenz?

[checklist icon=“fa-check“ iconcolor=““ circle=““ circlecolor=““ size=“13px“ class=““ id=““][li_item icon=““]Psychischer Druck[/li_item][li_item icon=““]Nicht jeder kann damit umgehen, dass er insolvent ist. [/li_item][li_item icon=““]Insolvenzeröffnung vor Gericht. Gläubiger sind zum Teil anwesend.[/li_item][li_item icon=““]Insolvenz ist in den meisten Fällen zu teuer.[/li_item][li_item icon=““]Der Gläubiger muss nach Insolvenzeröffnung mindestens 72 Monate den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abführen.[/li_item][/checklist][separator style_type=“none“ top_margin=““ bottom_margin=““ sep_color=““ border_size=““ icon=““ icon_circle=““ icon_circle_color=““ width=““ alignment=““ class=““ id=““]

Beispiel:

Der Schuldner hat ein monatliches Nettoeinkommen von 1.500,00 €. Sein Schuldenstand liegt bei ca. 25.000,00 €.

NettoeinkommenUnterhaltspflichtige PersonenPfändbarer Betrag monatlichGepfändeter Betrag 72 Moante
1.500,00€0329,78€23.744,16€
[separator style_type=“none“ top_margin=““ bottom_margin=“20″ sep_color=““ border_size=““ icon=““ icon_circle=““ icon_circle_color=““ width=““ alignment=“center“ class=““ id=““]

Nach ca. 6,5 Jahren wird vor Gericht entschieden ob Sie die sogenannte Restschuldbefreiung erlangen. Haben Sie in der Insolvenzphase nicht rechtzeitig alle Informationen, wie z. B. Gehaltserhöhung, Urlaubsgeld usw., an den Insolvenzverwalter weitergegeben, so kann Ihnen die Restschuldbefreiung versagt werden. § 290 InsO.

Fazit:  In diesem Falle lohnt es sich, unserer Meinung nach, nicht einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz/Insolvenz zu stellen. Die 25.000,00 € Schulden wären im Zuge von Vergleichsverhandlungen besser zu bedienen.

Fragen sie uns bevor sie diesen Schritt gehen.

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